Versicherungspolicen der freien Vorsorge (Säule 3b) kann man auch mit einer einmaligen Einlage finanzieren. Nach Vertragsabschluss wird die gesamte Prämie in einer einzigen Zahlung (Einmaleinlage / Einmalprämie) geleistet und bleibt während der vereinbarten Vertragsdauer unverändert. Bei Einlagen, die zu einem festen Zinssatz (technischer Zinssatz) verzinst werden, weiss der Versicherungsnehmer bei Abschluss, wie hoch das Todesfallkapital und seine garantierte Auszahlung beim Ablauf im Erlebensfall sein wird. Allfällige nicht garantierte Überschüsse können die Rendite zusätzlich erhöhen.