Bei der reinen Risikopolice (Lebensversicherung, Todesfallrisikoversicherung TRP) können der Todesfall und die Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität versichert werden. Da Versicherungsleistungen nur bei Eintritt des versicherten Ereignisses fällig werden, sind die Prämien bedeutend günstiger als zum Beispiel bei einer gemischten Lebensversicherung, welche zusätzlich noch einen Sparteil enthält. Mit einer abnehmenden Todesfallsumme können Sie überdies die Prämie stark reduzieren. Tritt bis Vertragsende das versicherte Schadenereignis (Tod, Erwerbsunfähigkeit) nicht ein, erfolgt keine Kapitalauszahlung.