Freie Vorsorge 3b, Produkte und Merkmale
Rechtsratgeber
GrundlageStempelsteuer bei Versicherungen mit Einmaleinlage
Lebensversicherungen und Leibrenten, die mit einer Einmaleinlage finanziert werden, unterliegen der Stempelsteuer.
Lebensversicherungen und Leibrenten, die mit einer Einmaleinlage finanziert werden, unterliegen der Stempelsteuer. Die einmalige Steuer, die beim Abschluss zu entrichten ist, beträgt 2,5 Prozent der Einlage. Die Stempelsteuer muss man zusätzlich zur Versicherungsprämie überweisen. Sie vermindert somit die Rendite der Versicherung. Bei Leibrenten ohne Rückgewähr ist keine Stempelsteuer geschuldet.