Freie Vorsorge 3b, Produkte und Merkmale
Rechtsratgeber
GrundlageSteuern bei Lebensversicherungen der freien Vorsorge 3b mit Jahresprämien
Die jährlichen Prämien sind im Rahmen der Steuerpauschale für Versicherungsprämien abzugsfähig, der Rückkaufswert ist als Vermögen zu versteuern und die Auszahlung ist grundsätzlich steuerfrei.
Die geleisteten Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung können lediglich im Rahmen der kantonalen Steuerpauschale für Versicherungsprämien vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist jedoch in vielen Kantonen durch den Abzug der Krankenkassenprämien bereits ausgeschöpft.