Die geleisteten Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung können lediglich im Rahmen der kantonalen Steuerpauschale für Versicherungsprämien vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist jedoch in vielen Kantonen durch den Abzug der Krankenkassenprämien bereits ausgeschöpft.