Vom Bruttotaggeld, das Sie als Arbeitsloser erhalten, werden automatisch die "Arbeitnehmer"-Beiträge für die AHV/IV/EO abgezogen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Arbeitslosenversicherung. Dazu kommen Abzüge für die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung sowie die berufliche Vorsorge, sofern das Brutto-Taggeld mindestens CHF 84.70 (Stand 2024). Die gesamten Abzüge belaufen sich auf etwa 10 % des Taggeldes.