Arbeitslosentaggeld
Rechtsratgeber
GrundlageWie versichert während der Arbeitslosigkeit?
Vom Arbeitslosentaggeld werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Vom Bruttotaggeld, das Sie als Arbeitsloser erhalten, werden automatisch die «Arbeitnehmer»-Beiträge für die AHV/IV/EO abgezogen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Arbeitslosenversicherung. Dazu kommen Abzüge für die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung sowie die Risikoversicherung für Tod und Invalidität der beruflichen Vorsorge, sofern das Bruttotaggeld mindestens CHF 87.10 (Stand 2025) beträgt. Die gesamten Abzüge belaufen sich auf etwa 10 Prozent des Taggeldes.