Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers müssen Sie zunächst alles unternehmen, um Ihre Lohnforderungen einzutreiben. Fällt der Arbeitgeber in Konkurs, müssen Sie Ihren Anspruch auf Insolvenzentschädigung spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung des Konkurses im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) geltend machen (bei Pfändung innert 60 Tagen nach dem Pfändungsvollzug). Danach ist es unwiderruflich zu spät. Die Anmeldung reichen Sie mit diesem Antragsformular ein. Zuständig für die Anmeldung ist die öffentliche Arbeitslosenkasse am Ort des Betreibungs- und Konkursamtes.