Wenn Arbeitslosigkeit droht
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum ALV-Anspruch einer Tagesmutter
Angestellte Tagesmütter sind bei der Arbeitslosenkasse versichert, wenn deren monatlicher Durchschnittsverdienst 500 Franken beträgt.
BGE 132 V 181: Eine (bei einem Verein angestellte) Tagesmutter, die weniger als 500 Franken monatlich verdient, ist wegen Nichterreichens der Mindestgrenze des versicherten Verdienstes nicht anspruchsberechtigt. Die Betreuung fremder Kinder bei sich zu Hause gilt nicht als Heimarbeit. Somit gilt auch nicht der bei Heimarbeit massgebende Betrag von 300 Franken.