Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf eine Zusammenarbeit einigen, es dann aber aus irgendwelchen Gründen zu Verzögerungen bei der Ausstellung des schriftlichen Vertrages kommt. Dann stellt sich die Fragen, wann der Arbeitsvertrag gültig zustande kommt - bereits bei der mündlichen Einigung oder erst nach Unterzeichnung des Papiers?