Laut Gesetz bedarf ein Arbeitsvertrag keiner bestimmten Form. Auch mündlich abgeschlossene Arbeitsverträge sind gültig. Laut Gesetz kommt ein Arbeitsvertrag immer dann zustande, wenn ein Arbeitgeber «Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist». Es kann daher sogar sein, dass ein Arbeitsvertrag zustande kommt, obwohl dies ursprünglich nicht geplant war, z.B. weil man von einer Gefälligkeit ausging. Lesen Sie dazu den Beobachter-Artikel: «Muss Arbeit immer bezahlt werden?».