Die Frage, ob man einen Arbeitsvertrag schon vor Stellenantritt kündigen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. In Fachkreisen ist man sich allerdings einig, dass dies erlaubt ist und dass dann die Kündigungsfrist gelten soll, die auch während der Probezeit einzuhalten wäre - in der Regel sind das 7 Tage. Mehrheitlich wird die Auffassung vertreten, dass die Kündigungsfrist aber erst ab geplantem Stellenantritt zu laufen beginnt. Ein Arbeitnehmer, der vom Vertrag zurücktreten will, müsste demnach die Stelle dennoch antreten und die 7-tägige Kündigungsfrist abarbeiten. In der Regel wird er sich mit dem Arbeitgeber aber darauf einigen, dass dies für beide Seiten unsinnig ist.