Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt der erste Monat eines neuen Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Während dieser Zeit gilt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 7 Kalendertagen (auf einen beliebigen Wochentag). Diese Frist gilt auch dann noch, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit beim Empfänger eintrifft. Während der Probezeit entfällt der Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit.