Abschluss des Arbeitsvertrages und Probezeit
Rechtsratgeber
GrundlageProbezeit im Arbeitsverhältnis
Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, und es gibt noch keinen Kündigungsschutz.
Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt der erste Monat eines neuen Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Während dieser Zeit gilt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 7 Kalendertagen (auf einen beliebigen Wochentag). Diese Frist gilt auch dann noch, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit beim Empfänger eintrifft. Während der Probezeit entfällt der Kündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit.