Im Gegensatz zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist der Normalarbeitsvertrag (NAV) eigentlich kein Vertrag. Normalarbeitsverträge werden vom Bund oder den Kantonen erlassen und enthalten Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung bestimmter Arbeitsverhältnisse. Für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben NAV-Bestimmungen die gleiche Wirkung wie gesetzliche Vorschriften. Es ist aber erlaubt, unter Berücksichtigung gesetzlicher Mindestvorschriften, vertraglich etwas anderes zu vereinbaren. Wird keine abweichende Regelung getroffen, ist der Normalarbeitsvertrag anwendbar, selbst wenn er den Parteien nicht bekannt ist.