Krankheit/Unfall/Militär
Rechtsratgeber
GrundlageKündigungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit sind Angestellte eine Zeit lang vor Kündigungen geschützt.
Solange ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, darf der Arbeitgeber während einer gewissen Zeit nicht kündigen (Ausnahme: fristlose Entlassung oder einvernehmliche Vertragsauflösung). Es gelten folgende Kündigungssperrfristen (nach Ablauf der Probezeit):