Solange ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, darf der Arbeitgeber während einer gewissen Zeit nicht kündigen (Ausnahme: fristlose Entlassung oder einvernehmliche Vertragsauflösung). Es gelten folgende Kündigungssperrfristen (nach Ablauf der Probezeit):