Abschluss des Arbeitsvertrages und Probezeit
Rechtsratgeber
GrundlageWas ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitnehmer unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von einem Selbständigerwerbenden.
Arbeitsleistung gegen Lohn: Darum geht es in einem Arbeitsverhältnis. Doch nicht jeder, der Arbeit gegen Bezahlung leistet, ist Arbeitnehmer. Keine Arbeitnehmerin ist beispielsweise die Rechtsanwältin, die eine Klientin bei der Scheidung vertritt (= Auftragsverhältnis) oder der selbständige Schreiner, der der Kundin ein Bücherregal nach Mass zimmert (= Werkvertrag).