Arbeitsleistung gegen Lohn: Darum geht es in einem Arbeitsverhältnis. Doch nicht jeder, der Arbeit gegen Bezahlung leistet, ist Arbeitnehmer. Keine Arbeitnehmerin ist beispielsweise die Rechtsanwältin, die eine Klientin bei der Scheidung vertritt (= Auftragsverhältnis) oder der selbständige Schreiner, der der Kundin ein Bücherregal nach Mass zimmert (= Werkvertrag).