Absenzen/Feiertage/Ferien
Rechtsratgeber
GrundlageFeiertage
Jeder Kanton kann bis zu acht Feiertage festlegen, die rechtlich den Sonntagen gleichgestellt sind.
Die Feiertage sind von Kanton zu Kanton verschieden, zum Teil auch von Region zu Region. Einzig der 1. August ist in der ganzen Schweiz ein bezahlter Feiertag. Zusätzlich hat jeder Kanton das Recht, acht weitere Feiertage zu bestimmen, die rechtlich den Sonntagen gleichgestellt sind. An diesen Tagen gelten die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsarbeit. Daneben gibt es weitere Feiertage, gemäss kantonalem oder kommunalem Recht.