Sonntagsarbeit (Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr) ist grundsätzlich verboten. Wenn sie unentbehrlich ist, kann jedoch eine behördliche Bewilligung erteilt werden. Ausserdem existieren Ausnahmebestimmungen für bestimmte Branchen (Spitäler, Gastbetriebe, Fernsehen etc.). In jedem Fall müssen Arbeitnehmer aber mit der Sonntagsarbeit einverstanden sein. Innert zweier Wochen muss wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag freigegeben werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen.