Nach Obligationenrecht haben über 50-Jährige keinen Anspruch auf 5 Wochen Ferien. Das Gesetz besagt lediglich, dass über 20-Jährige mindestens vier Ferienwochen jährlich zugute haben. Dabei bleibt es auch, wenn jemand 50 oder 60 Jahre alt wird. Es trifft zwar zu, dass viele Firmen auf freiwilliger Basis mehr Ferien gewähren, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ein gewisses Alter erreicht hat. Auch viele Gesamtarbeitsverträge sehen dies vor. Von Gesetzes wegen besteht jedoch kein derartiger Anspruch.