Absenzen/Feiertage/Ferien
Rechtsratgeber
GrundlageUnbezahlter Urlaub
Ein Recht auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. Die Einzelheiten sind daher mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.
Zeit für eine ausgedehnte Reise oder längere Weiterbildung? Ein Recht auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht (Ausnahme Jugendurlaub). Arbeitnehmende sollten daher frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, wenn sie eine Auszeit wünschen. Die Einzelheiten sind auszuhandeln und am besten schriftlich festzuhalten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden.