In der Regel wird die vertragliche Arbeitszeit pro Woche festgelegt. Man spricht dann z.B. von einer 40 oder 42 Stundenwoche. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sowohl für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kann es Gründe geben, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten und Schwankungen in einem gewissen Rahmen zuzulassen. Dies lässt sich realisieren, indem für die Mitarbeitenden anstelle der wöchentlichen eine jährliche Soll-Arbeitszeit definiert wird. Der Lohn wird jedoch weiterhin in fixen monatlichen Beträgen ausbezahlt.