Arbeitszeit
Rechtsratgeber
GrundlageNachtarbeit
Nachtarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss speziell entschädigt werden.
Unter Nachtarbeit versteht man Arbeit in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Nachtarbeit ist grundsätzlich (ausser in bestimmten Branchen) verboten. In begründeten Fällen werden jedoch Ausnahmen bewilligt. Der Arbeitnehmer muss mit der Nachtarbeit einverstanden sein.