Arbeitszeit
Rechtsratgeber
GrundlagePikettdienst
Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin für allfällige Arbeitseinsätze bereit
Beim Pikett- oder Bereitschaftsdienst halten sich Arbeitnehmende neben der normalen Arbeitszeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit - sei es zur Behebung von Störungen, Hilfeleistung in Notsituationen oder für ähnliche Sonderereignisse. Pikettdienst darf nur zeitlich begrenzt geleistet werden (siehe Gesetzesartikel). Dabei gelten folgende Regeln: