Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zum Versicherungsschutz bei Arbeitsvertragsende
Wer seine Stelle verliert oder aufgibt muss sich um seinen Versicherungsschutz kümmern.
BGE 124 III 126: Personalverleih: Genoss der Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung für längere Zeit vorbehaltlos Leistungen einer Lohnausfallversicherung, darf er darauf vertrauen, dass er dem Versicherungsschutz auch noch untersteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Anspruchsperiode aufgelöst wird.