Beim Austritt aus einem Arbeitsverhältnis werden alle noch offenen Forderungen fällig, z.B. Lohnforderungen oder offene Ferienansprüche. Ausserdem haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches sich zu ihrer Leistung und ihrem Verhalten äussert. Wer eine Stelle verlässt und nicht nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber wechselt, sollte seinen Versicherungsschutz im Auge behalten.
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