Ferien sollen der Erholung dienen. Deshalb verbietet das Gesetz, dass sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses einfach ausbezahlt (anstatt als freie Zeit gewährt) werden. Nur ausnahmsweise - wenn ein Bezug der Ferien während der Kündigungsfrist nicht mehr möglich ist (z.B. wegen eines betrieblichen Engpasses oder wegen eines zu hohen Feriensaldos), dürfen die restlichen Ferientage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausnahmsweise finanziell abgegolten werden.