Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis
Wer der Meinung ist, das ihm vom Arbeitgeber ausgestellte Zeugnis sei unvollständig oder unwahr, kann sich wehren. Überdurchschnittliche Leistungen muss ein Arbeitnehmer aber belegen können.
Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden? Dann sollten Sie mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen. Erklären Sie ihm, was Sie stört oder was Ihrer Meinung nach ergänzt werden müsste. Suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung. Nützt dies nichts und fühlen Sie sich nach wie vor ungerecht beurteilt, können Sie schriftlich nachdoppeln. Bleiben Sie aber realistisch und überlegen Sie, ob Sie die von Ihnen gewünschten Beurteilungen belegen können. Gemäss Gerichtspraxis trägt der Arbeitnehmer die Beweislast, wenn er überdurchschnittlich gute Bewertungen verlangt. Umgekehrt trägt der Arbeitgeber die Beweislast für negative Bewertungen im Zeugnis. Er muss belegen, dass diese den Tatsachen entsprechen und für das Arbeitsverhältnis wesentlich waren.