Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung
Rechtsratgeber
GrundlageUnzufrieden mit dem Arbeitszeugnis
Wer der Meinung ist, das ihm vom Arbeitgeber ausgestellte Zeugnis sei unvollständig oder unwahr, kann sich wehren. Überdurchschnittliche Leistungen muss ein Arbeitnehmer aber belegen können.
Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden? Dann sollten Sie mit dem Arbeitgeber das Gespräch suchen. Erklären Sie ihm, was Sie stört oder was Ihrer Meinung nach ergänzt werden müsste. Suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung. Nützt dies nichts und fühlen Sie sich nach wie vor ungerecht beurteilt, können Sie schriftlich nachdoppeln.