Endet ein Arbeitsverhältnis während des Jahres, kann es sein, dass die betreffende Arbeitnehmerin oder der betreffende Arbeitnehmer mehr Ferien bezogen hat, als ihr oder ihm bis zum Austritt aus der Firma zustehen würden. Darf der Arbeitgeber die zu viel bezogenen Ferien vom Lohn abziehen? Das Gesetz regelt diese Frage nicht. In der Praxis kann man sich jedoch auf folgende Grundsätze abstützen: