Leistet eine Person Arbeit, ohne dafür finanziell oder anderweitig entschädigt zu werden, spricht man von Freiwilligenarbeit oder auch von ehrenamtlicher Tätigkeit. Freiwilligenarbeit kann im Rahmen einer Organisation geleistet werden oder im privaten Umfeld (sog. Nachbarschaftshilfe). In der Schweiz gibt es kein Gesetz, welches die Freiwilligenarbeit speziell regelt. Nicht anwendbar ist das Arbeitsvertragsrecht. Denn ein Arbeitsvertrag entsteht nur dann, wenn Arbeit gegen Lohn geleistet wird. Wer für seine Tätigkeit keinen Lohn bezieht, kann daher nicht Arbeitnehmer sein. Rechtsexperten sind der Auffassung, dass für Freiwilligenarbeit die Regeln des Auftragsrechts anwendbar sind.