Für die Anstellung von Jugendlichen gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Arbeitsvertrag. Allerdings gibt es bestimmte Altersbeschränkungen und Schutzvorschriften. Wann Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) wo und wie lange beschäftigt werden dürfen, ist einer speziellen Jugendarbeitsschutzverordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz) geregelt. Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).