Angestellte mit Führungsfunktion oder besonderen Kompetenzen werden häufig als "Kader" bezeichnet. Eine Definition dieses Begriffs ist aber in keinem Gesetzbuch zu finden. Grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, individuell festzulegen, wen es zum Kader zählt und wen nicht - und was das konkret bedeutet. Immerhin hat das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten, dass unter Kader eine Person mit Vorgesetztenfunktion zu verstehen sei (siehe Gerichtsentscheide).