Besondere Arbeitsverhältnisse
Rechtsratgeber
GrundlageTemporärarbeit/Personalverleih
Bei der Temporärarbeit verleiht eine Temporärfirma Arbeitskräfte an einen Einsatzbetrieb
Nicht mit Teilzeitarbeit zu verwechseln ist die Temporärarbeit, eine Form des Personalverleihs. Die Temporärfirma stellt Arbeitskräfte ein und vermittelt sie an Einsatzfirmen. Arbeitgeber ist die Temporärfirma. Sie schliesst mit dem Angestellten einen Rahmenvertrag ab, der für alle Einsätze gilt. Für jeden Einsatz wird ein individueller Vertrag ausgestellt, welcher die jeweiligen Einzelheiten wie Arbeitszeit, Lohn, Beginn und Dauer des Einsatzes regelt (Einsatzvertrag).