Haben Sie nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren die Klagebewilligung erhalten, können Sie während dreier Monate beim zuständigen Gericht Klage einreichen - und zwar am Wohnsitz bzw. Sitz der beklagten Partei, oder am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit leistet (www.zivilgerichte.ch).