Frage: Ich leide seit einiger Zeit an schweren Depressionen und bin deswegen krankgeschrieben. Vor Ablauf des Kündigungsschutzes erlitt ich auch noch einen Unfall und befinde mich in Spitalpflege. Nun hat mein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen. Sein Argument: Mein Schutz sei nach 90 Tagen abgelaufen. Stimmt das?