Krankheit/Unfall/Militär
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Militärdienstverweigerung
Wer aus Gewissensgründen Arbeitsdienst statt Militärdienst leistet, hat auch Anspruch auf Lohnfortzahlung.
BGE 122 III 268: Die Leistung eines Arbeitsdienstes wegen Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen stellt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung im Sinne von Art. 324a Abs. 1 OR dar.