Krankheit/Unfall/Militär
Rechtsratgeber
GrundlageLohnfortzahlung bei Krankheit
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit haben Sie für eine beschränkte Zeit den Lohn weiterhin zugute.
Angestellte, die unverschuldet arbeitsunfähig werden, haben während der Dauer des Arbeitsverhältnisses für eine beschränkte Zeit den Lohn weiterhin zugute. Die Einzelheiten sollten aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.