Ein Arbeitnehmer, der wegen Militär- oder Schutzdienst oder wegen der Leistung von Zivildienst nicht arbeiten kann, hat während einer bestimmten Zeit (abhängig von den Dienstjahren) 80 Prozent des Lohnes zugute. Das heisst, der Arbeitgeber muss die EO-Leistungen, die dem Arbeitnehmer zustehen, auf 80 Prozent des Lohnes aufstocken.