Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zum Kündigungsgrund
Eine ordentliche Kündigung kann ohne Grund und ohne Vorwarnung ausgesprochen werden.
BGE 121 III 60: Eine Kündigung ist auch wirksam, wenn sie nicht begründet wurde. Insbesondere besteht für den Fall einer unwahren Begründung keine gesetzliche Vermutung, die Kündigung sei missbräuchlich. Die unwahre Begründung als solche stellt keinen Rechtsmissbrauch dar.