Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GrundlageEinvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag)
Im gegenseitigen Einvernehmen kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich jederzeit aufgelöst werden.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann ein Arbeitsvertrag jederzeit auf einen beliebigen Zeitpunkt hin aufgelöst werden. Dies kann mündlich, schriftlich oder auch stillschweigend geschehen. Es empfiehlt sich aber immer, eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung abzufassen und die wichtigsten Punkte darin zu regeln: