Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GrundlageFristlose Entlassung
Fristlose Entlassungen dürfen nur im Notfall ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer schwere Verfehlungen begangen hat.
Eine fristlose Entlassung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und kann nicht nachträglich in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Sie ist nur dann zulässig, wenn so wichtige Gründe vorliegen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.