Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideIn diesen Fällen fiel das Konkurrenzverbot dahin
Konkurrenzverbote sind nur unter strengen Voraussetzungen gültig. In diesen Fällen wurde das Konkurrenzverbot vom Bundesgericht aufgehoben.
BGE 138 III 67 vom 10.1.2012: Erbringt der Arbeitnehmer dem Kunden eine Leistung, die vorwiegend von seinen persönlichen Fähigkeiten geprägt ist, so dass der Kunde diesen Fähigkeiten eine grössere Wichtigkeit beimisst als der Identität des Arbeitgebers, ist ein Konkurrenzverbot gestützt auf den Einblick in den Kundenkreis ungültig. Im Falle eines Management-Trainers (Coaching für Führungskräfte etc.) wurde ein Konkurrenzverbot als unzulässig erachtet, da hier das persönliche Element in der Kundenbeziehung überwog.