Die Stelle zu verlieren, ist immer ein schwerer Schlag. In aller Regel werden Sie sich gegen eine Kündigung leider nicht wehren können, denn im Schweizer Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Es braucht weder einen triftigen Grund für die Vertragsauflösung noch ein vorgängiges Gespräch oder eine Verwarnung. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz: