Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist es Angestellten streng verboten, Ihren Arbeitgeber zu konkurrenzieren (Treuepflicht des Arbeitnehmers). Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist man aber grundsätzlich frei, zur Konkurrenz zu wechseln - es sei denn, man hatte beim letzten Arbeitgeber ein sog. Konkurrenzverbot im Vertrag. Ein Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Stelle bei der Konkurrenz des bisherigen Arbeitgebers anzunehmen oder selbst eine Konkurrenzfirma zu gründen. Ein solches Verbot schränkt Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Entwicklung stark ein und ist nur unter strengen Voraussetzungen gültig. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Checkliste sowie im Beobachter Artikel «An den Job gefesselt».