Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GrundlageKündigungsgrund (Arbeitsvertrag)
Für Kündigungen braucht es keinen triftigen Grund
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann aus heiterem Himmel ausgesprochen werden. Eine ordentliche Kündigung muss weder in einem Gespräch vorangekündigt werden, noch muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin vorher verwarnen. Einen triftigen Grund braucht es nicht.