Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GrundlageSozialplan
Grössere Unternehmen müssen bei Massenentlassungen einen Sozialplan aufstellen.
Seit dem 1.1.2014 sind Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern bei Massenentlassungen verpflichtet, einen Sozialplan auszuhandeln. Konkret ist dies der Fall, wenn sie innert 30 Tagen mindestens 30 Angestellte entlassen.