Kündigung des Arbeitsvertrags
Rechtsratgeber
GrundlageSozialplan
Grössere Unternehmen müssen bei Massenentlassungen eine Sozialplan aufstellen.
Seit dem 1.1.2014 sind Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern bei Massenentlassungen verpflichtet, einen Sozialplan auszuhandeln. Konkret ist dies der Fall, wenn sie mindestens 30 Angestellte entlassen.