Der Tod eines Arbeitnehmers beendet sein Arbeitsverhältnis sofort. Hinterlässt der Verstorbene jedoch Angehörige, denen gegenüber er zu Lebzeiten eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, muss der Arbeitgeber noch einen weiteren Monatslohn, nach mehr als fünf Dienstjahren zwei weitere Monatslöhne entrichten. Die zusätzliche Lohnzahlung wird vom Todestag an berechnet.