Häufige Lohnnebenleistung (sog. Fringe Benefit) ist das Zurverfügungstellen eines Geschäftswagens, welcher auch privat genutzt werden darf. Dabei kann die Privatnutzung sehr unterschiedlich geregelt sein. Denkbar ist ein Pauschalabzug vom Lohn für Privatfahrten mit dem Firmenauto, möglich ist aber auch, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt, inklusive Nutzung während der Ferien.