Lohn
Rechtsratgeber
GrundlageGeschäftsauto zur Privatnutzung
Erhält der Arbeitnehmer einen Geschäftswagen, den er auf Kosten des Arbeitgebers auch privat nutzen darf, handelt es sich rechtlich um Lohn.
Häufige Lohnnebenleistung (sog. Fringe Benefit) ist das Zurverfügungstellen eines Geschäftswagens, welcher auch privat genutzt werden darf. Dabei kann die Privatnutzung sehr unterschiedlich geregelt sein. Denkbar ist ein Pauschalabzug vom Lohn für Privatfahrten mit dem Firmenauto, möglich ist aber auch, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten übernimmt, inklusive Nutzung während der Ferien.