Lohn
Rechtsratgeber
GrundlageLohnnebenleistungen (Fringe Benefits)
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten neben dem Lohn noch zusätzlich Vergünstigungen, wie Geschäftswagen oder Bahnabo. Wie ist dies rechtlich einzuordnen?
In vielen Firmen kommen zum Salär noch Lohnnebenleistungen hinzu, sog. Fringe Benefits. Dabei handelt es sich um Leistungen, die als unentgeltliche oder verbilligte Sachleistung und unabhängig vom Unternehmens- oder Mitarbeitererfolg erbracht werden. Am häufigsten werden Gratisfirmenparkplätze zur Verfügung gestellt, gefolgt von Autos und Handys für den Privatgebrauch. Mögliche Zusatzleistungen sind aber auch verbilligte Produkte, Bahn- und Fitnessabos, oder Sonderzahlungen an die 2. Säule.