Von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch auf regelmässige Gehaltserhöhung oder auch nur auf angemessenen Teuerungsausgleich. Das müsste vertraglich vereinbart worden sein. Achten Sie auch auf allfällige Regelungen in einem Gesamtarbeitsvertrag. Sofern ein Teuerungsausgleich zugesichert wird, bezieht er sich ohne spezielle Abmachung auf das feste Grundgehalt (ohne Zulagen oder Spesen) und orientiert sich in der Regel am Landesindex der Konsumentenpreise. Bei jahrelanger bedingungsloser Zahlung des Teuerungsausgleiches kann ein Rechtsanspruch darauf entstehen.