Die Lohnhöhe ist in erster Linie Verhandlungssache. Fehlt eine Lohnvereinbarung, muss der Arbeitgeber bezahlen, was in der Branche für vergleichbare Tätigkeiten üblicherweise bezahlt wird. Das Obligationenrecht sieht keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne vor. Auch gibt es keine Vorschrift, dass Löhne existenzsichernd oder "gerecht" sein müssen. Immerhin sehen viele Gesamtarbeitsverträge sowie gewisse Kantone, wie beispielsweise der Kanton Neuenburg, Mindestlohnbestimmungen vor, die nicht unterschritten werden dürfen. Auch für Hausangestellte gibt es Mindestlöhne.