Schwangere haben das Recht, ihre Arbeit jederzeit niederzulegen. Handelt es sich um eine ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit werden die Absenzen bezahlt wie bei Krankheit. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist abhängig von den Dienstjahren. Dabei werden auch Absenzen aus anderen Gründen (z.B. Krankheit) mitberücksichtigt. Laut Bundesgericht besteht kein gesonderter Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft.