Arbeitnehmerinnen sind nach Ablauf der Probezeit während einer Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt vor Kündigungen seitens des Arbeitgebers geschützt. Eine trotzdem ausgesprochene Kündigung ist ungültig. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung über die Schwangerschaft noch nicht informiert war.